Zum Schutz von Menschen und Umwelt

Lieferkettengesetz: Digitale Lösungen unterstützen Unternehmen, die Transparenz ihrer Lieferkette zu gewährleisten

Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (Abkürzung LkSG, auch als Lieferkettengesetz bekannt) sind Unternehmen seit 01.01.2023 dazu verpflichtet, zum Schutz der Umwelt sowie der Menschenrechte ihre Prozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette den gesetzlichen Forderungen anzupassen. Im Sinne der Transparenz stellt die Umsetzung der Anforderungen auch einen wichtigen Bestandteil der Corporate-Social-Responsibility-Strategie (CSR) eines Unternehmens dar. Denn auch immer mehr Verbraucher erwarten sorgfältiges und nachhaltiges Handeln von Unternehmen.

Die Expert:innen von Lufthansa Industry Solutions (LHIND) stehen Ihnen bei der Risikoanalyse zur Seite, beraten Sie bei der Auswahl einer geeigneten Software, die Ihre Prozesse beispielsweise im Einkauf, der Produktion/Fertigung bzw. entlang der gesamten Lieferkette unterstützt, sowie bei der Integration der Softwarelösung in bestehende Systeme.

Lieferkettengesetz: Handlungsbedarf für Unternehmen

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – auch als Lieferkettengesetz bekannt – ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Es verpflichtet zunächst in Deutschland ansässige Unternehmen sowie Unternehmen mit einer Zweigniederlassung in Deutschland (vgl. § 13d Handelsgesetzbuch (HGB)), die mehr als 3.000 Mitarbeitende beschäftigen, ihre Prozesse entlang der gesamten Lieferkette zu verbessern und zu dokumentieren.

Aktuell sind damit etwa 900 Unternehmen in Deutschland vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffen. Ab 2024 werden die gesetzlichen Regelungen auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden ausgeweitet. Damit wären insgesamt 4.800 deutsche Unternehmen dem Lieferkettengesetz verpflichtet. Langfristiges Ziel ist eine europäische Richtlinie, der das deutsche Lieferkettengesetz als Blaupause dienen soll.

Im Vergleich zum deutschen Lieferkettengesetz sollen nach EU-Recht sogar niedrigere Schwellenwerte gelten. So wären beispielsweise EU-Gesellschaften mit beschränkter Haftung betroffen, die

  • mindestens 500 Mitarbeitende beschäftigten und einen weltweiten Nettoumsatz von mindestens 150 Millionen Euro erwirtschaften
  • die mindestens 250 Mitarbeitende beschäftigen, einen weltweiten Nettoumsatz von mindestens 40 Millionen Euro erwirtschaften und in einer ressourcenintensiven Branche tätig sind

Einen entsprechenden Vorschlag hat die Europäische Kommission im Februar 2022 angenommen.
 

Kontakt für Fragen 

Schutz der Umwelt und Menschenrechte

Ziel des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist es, weltweit die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards in globalen Lieferketten durchzusetzen. Zu diesen Standards zählen beispielsweise:

  • Die Unversehrtheit von Leben und Gesundheit
  • Der Schutz vor Sklaverei, Zwangs- und Kinderarbeit
  • Gerechte Arbeitsbedingungen
  • Umweltbezogene Pflichten zum Schutz der menschlichen Gesundheit

Für die Durchsetzung werden die Unternehmen in die Verantwortung genommen, Transparenz in ihrer gesamten Lieferkette zu gewährleisten. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Zulieferer entlang ihrer gesamten Lieferkette sich an grundlegende Menschenrechtsstandards halten. Um Sanktionen und Imageschäden zu vermeiden, müssen sie aber nicht nur sicherstellen, dass ihre direkten Lieferanten den Anforderungen gerecht werden. Ihre Sorgfaltspflicht im Hinblick auf die sozialen und ökologischen Risiken weitet sich mit dem Lieferkettengesetz auch auf Vorlieferanten aus.

Klare Anforderungen für die unternehmerischen Sorgfaltspflichten

Die Anforderungen im neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sollen Rechtssicherheit für Unternehmen sowie die betroffenen Menschen schaffen. Dabei erstreckt sich die Sorgfaltspflicht der Unternehmen in abgestuften Anforderungen auf die gesamte globale Lieferkette – angefangen beim Rohstoff über den Fertigungsprozess bis hin zum fertigen Produkt. Bei der Umsetzung berücksichtigt das Lieferkettengesetz, dass Unternehmen nicht immer direkt Einfluss auf die Verursacher von Verstößen nehmen können. Allerdings verpflichtet es sie, anlassbezogen bei Zuwiderhandlungen aktiv zu werden.

 

Verantwortung für die gesamte Lieferkette

  • Sorgfaltspflicht: Einführung eines systematischen Risikomanagements
  • Berichtspflicht: Dokumentation und Veröffentlichung bekannter Verstöße sowie entsprechender Präventionsmaßnahmen

Bußgelder für Versäumnisse und Verstöße

Die verabschiedeten Maßnahmen umfassen entsprechend nicht nur Anpassungen und Verbesserungen der Einkaufs- und Logistikprozesse, sondern auch ihre sorgfältige Dokumentation. Die Einhaltung der Vorschriften wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft. Bei Versäumnissen oder Verstößen gegen ihre Sorgfalts- und Dokumentationspflicht, riskieren Unternehmen eine Bußgeldzahlung oder den Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen.

Kontakt für Fragen

Welche Maßnahmen müssen Unternehmen ergreifen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen?

Unternehmen, die aufgrund der Anzahl ihrer Mitarbeitenden von der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes betroffen sind, stehen vor der Herausforderung, Maßnahmen zu ergreifen, um ihrer Sorgfalts- und Berichtspflicht nachzukommen. Wichtig beim Schaffen von nachhaltigen Bedingungen in der gesamten Lieferkette ist, dass die Partner des Unternehmens über die verschiedenen Tier Level bekannt sind und Informationen über eine Plattform mit ihnen ausgetauscht werden können.

An erster Stelle der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes steht für die bereits betroffenen Unternehmen die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung über ihre Menschenrechtsstrategie bis zum 01.01.2023. Gleichzeitig müssen sie in diesem Zusammenhang festlegen, wer im Unternehmen für die Umsetzung und Einhaltung verantwortlich ist. Im nächsten Schritt muss ein Supply-Chain-Risikomanagement eingeführt werden, um die Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie bei unmittelbaren Zulieferern zu ermitteln. Hieraus lassen sich wirksame Maßnahmen ableiten, um Verstöße gegen Menschenrechte zu vermeiden, zu minimieren und zu beheben. Zusätzlich müssen geeignete Verfahren zur Risikoanalyse wie Lieferantenaudits, der Ermittlung von Risikorohstoffen oder einem Abgleich mit externen Datenbanken im Unternehmen verankert werden.

Checkliste Lieferkettengesetz für Unternehmen

  • Rechtliche Anforderungen für das eigene Unternehmen prüfen
  • Transparenz und Beteiligte in der Lieferkette identifizieren und analysieren
  • Risiken ermitteln und bewerten
  • Maßnahmen, um Risiken zu vermeiden und abzustellen, definieren und dokumentieren
  • KPIs für die Erfolgsmessung definieren
  • IT-Systeme zur Unterstützung der Anforderungen prüfen, evaluieren und neu einführen
Flussdiagramm mit Maßnahmen für Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes: Welche Maßnahmen müssen Unternehmen zur Umsetzung des Gesetzes ergreifen?

Bei Verstößen gegen die festgelegten Standards unterstützt ein Beschwerdemanagement dabei, sowohl unmittelbar Betroffene als auch denjenigen, die Kenntnis von potenziellen oder tatsächlichen Verstößen haben, darauf hinzuweisen. Zur Erfolgskontrolle dienen zuvor definierte Kennzahlen. Zusammen mit allen Präventions- und Abhilfemaßnahmen zur Einhaltung der geforderten sozialen und ökologischen Mindeststandards fließen die Kennzahlen in den Nachhaltigkeitsbericht der Unternehmen ein. Dieser CSR-Report dient sowohl der Überprüfung durch die Behörde als auch als Nachweis für sorgfältiges und nachhaltiges unternehmerisches Handeln gegenüber den Verbrauchern.

Kontakt für Fragen

Herausforderung: Von der traditionellen Supply Chain zum Digital Supply Network

Die Strukturen und Prozesse im Supply Chain Management sind komplex und intransparent. Um die Compliance auf allen Ebenen der Supply Chain zuverlässig einzuhalten, braucht es IT-Lösungen, die aus der traditionellen Supply Chain mit Informationssilos und langwierigen Kommunikationswegen ein digitales Supply Network machen, das durch Kollaboration und Vernetzung gekennzeichnet ist. Zur optimalen Steuerung, Verkürzung von Vorlaufzeiten und für bestmögliche Transparenz müssen alle Partner zentral auf einer gemeinsamen Plattform arbeiten, um Informationen in Echtzeit austauschen zu können.

Die klassische Supply Chain wird von einer dezentralen digitalen Plattform abgelöst

Bei der Überprüfung sämtlicher Lieferanten und Zulieferer entlang der Lieferkette eines Unternehmens fallen Unmengen an Daten an. Digitale Lösungen helfen Unternehmen dabei, diese riesigen Datenmengen in einem System zusammenzuführen und mit den Beteiligten auszutauschen. Künftig wird ein digitales Supply Network für Compliance in der Lieferkette sorgen und damit die klassische Supply Chain in Unternehmen ablösen. Ein Schritt, der sich laut einer aktuellen Umfrage nicht nur positiv auf soziale und ökologische Standards, sondern mittel- und langfristig auch auf den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen auswirken wird.

Moderne Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) oder Data Analytics erleichtern Mitarbeitenden dabei die Einhaltung der geforderten Standards ganz erheblich. In unserem Whitepaper erhalten Sie Einblicke, wie Sie beispielsweise mithilfe der Cloud-Plattform und dem ERP-System von SAP Ihre Daten beherrschen oder auch mit einer Supply Change Management Software wie „OSCA CRS“ Ihre Lieferkette mit internationalen Partnern über verschiedene Level hinweg digital steuern. Mit solchen Ansätzen können Sie die Leistung Ihrer Prozesse steigern und gleichzeitig die Anforderungen des Lieferkettengesetzes erfüllen.

Download: Whitepaper „Vom Lieferkettengesetz zum Lieferantenmanagement“

Im Whitepaper erfahren Sie, wie IT-Lösungen Ihnen dabei helfen, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und entstehende Chancen für Ihren Geschäftserfolg zu nutzen. Zudem enthält das Whitepaper die Ergebnisse einer Befragung zum Zusammenhang von Arbeitgeberattraktivität und der Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards unter 1.075 Arbeitnehmer:innen.

Wie unterstützt LHIND Unternehmen bei der Umsetzung des neuen Lieferkettengesetzes mithilfe digitaler Lösungen?

Digitale Lösungen helfen, die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu erfüllen und alle dafür notwendigen Daten und Informationen in einem zentralen System zusammenzuführen. So können Transparenz geschaffen, Daten analysiert und dokumentiert und Risiken frühzeitig erkannt werden.

Mit unserer langjährigen Erfahrung und passenden IT-Lösungen unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes: Von der Risikoanalyse über die Auswahl einer für Sie optimal geeigneten Software bis hin zur individuellen Anpassung und Integration in bestehende Systeme.

Wichtig bei der Auswahl einer Softwarelösung für die Einhaltung des Lieferkettengesetzes ist, dass sie optimal zu dem konkreten Bedarf Ihres Unternehmens – zu Ihren Prozessen und Ihrer Infrastruktur – passt. Auf eine bestimmte Software zu setzen, die dann aber bedeutet, dass Sie quasi Ihr Unternehmen an diese Lösung anpassen müssen, macht keinen Sinn.

Daher bieten wir Ihnen gern zunächst einen Einstiegsworkshop zum LkSG an. Anhand der im Workshop mit unseren Fachexpert:innen gesammelten Erkenntnisse stellen wir Ihnen im Anschluss Handlungsempfehlungen sowie für Ihren Bedarf geeignete Softwarelösungen vor.

1-tägiger Einstiegsworkshop, 2 LHIND-Expert:innen vor Ort oder remote (nach Kundenwunsch) + Ergebnispräsentation: 3.500 €

Nach dem Workshop wissen Sie…

  •  … was das Gesetz konkret für Ihr Unternehmen bedeutet.
  •  … wo Ihr Unternehmen steht und welche Lücken Sie schließen müssen.
  •  … welche Softwarelösungen zu Ihrem Bedarf passen.
  •  … wie Ihre Roadmap und die nächsten Schritte aussehen.

Download & Kontakt

Laden Sie sich hier die Informationen zu unserem LkSG Compliance & Requirements Check herunter.

Kontakt aufnehmen

  • Ziele und (Nachhaltigkeits-)Strategie
  • Vorhandene IT-Architektur & Infrastruktur, um auf bestehende Strukturen aufzubauen
  • Bestehende Datenquellen
  • Risiken, Pain Points & Prozesse
  • Verantwortlichkeiten & Stakeholder

  • Analyse für Sie gültiger LkSG-Anforderungen nach 12 Themenschwerpunkten: z.B.
    Transparenz in der Lieferkette, Risikomanagementsystem, Risikoanalyse, Reporting:
    Was sieht das Gesetz für Unternehmen wie Ihres vor?
    Wie sehen Best Practices aus?
    Welche (weiteren) Anforderungen haben Ihre Fachbereiche? etc.
  • Anforderungsdefinition mit Ihren Fachbereichen (typischerweise mit Einkauf, Finanzen, IT, CSR und Rechtsabteilung)

  • Anforderungs-Gewichtung
  • Priorisierung der Themenschwerpunkte
  • Handlungsempfehlungen & Best Practices von unseren erfahrenen Berater:innen

  • Entwicklung von Umsetzungsoptionen anhand Ihrer Anforderungen und Priorisierungen
  • Benchmarking von ausgewählten Tools

  • Auswahl geeigneter IT-Tools für Ihren Bedarf
  • Make or Buy-Bewertung
  • Präsentation der bewerteten Umsetzungsoptionen inkl. Vorschlag für das weitere Vorgehen

  • Detail-Datenerhebung
  • Umsetzung (agile / Wasserfall)
  • Implementierung der relevanten Schnittstellen
  • Integrationstest & Cut Over
  • Übergabe in die IT-Operations

Softwarelösungen und modulare Plattformen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen

Was können Sie von Softwarelösungen zum Lieferkettengesetz erwarten, was kann über sie abgedeckt werden? Hier eine Auswahl von möglichen Funktionen und Aspekten:

Aber: Kontaktieren Sie uns gern und wir schauen, was und in welcher Kombination Sie wirklich benötigen.

In vielen IT-Lösungen zum LkSG können Unternehmen ihre kundenspezifischen Anforderungen entlang ihrer Lieferketten hinterlegen. Beispielsweise können so spezielle Vorgaben für die Prüfung von Zulieferern erstellt, automatisierte Prozesse definiert und individuelle Fragebögen hinterlegt werden, die von den Supply-Chain-Partnern ausgefüllt und vom System kontinuierlich überwacht werden. Auch die Erstellung von individuellen Verhaltenscodices sowie das Einfordern zuvor klar definierter Korrekturmaßnahmen der Lieferanten und ihre Nachverfolgung sind möglich. Prüfungen, Audits und ihre Ergebnisse, weitere Informationen zu Lieferanten und Produktionsstätten können meist zentral verwaltet werden etc.:

Neue Lieferanten und Partner mit speziellen Workflows integrieren: notwendige Fragebögen, Dokumente und Informationen automatisiert über eine Software oder auf einer Plattform bereitstellen, entgegennehmen, den Eingang oder regelmäßige Updates automatisiert nachverfolgen, unternehmensseitige Prüfungen und Freigaben koordinieren und dokumentieren sowie Rückmeldungen an den Lieferanten senden

Individuelle Umfragevorlagen einfach und schnell im System erstellen, um notwendige Informationen gezielt von Partnern und Lieferanten abzufragen

Richtlinien und Codes of Conduct des eigenen Unternehmens über eine Software/Plattform mit Ihren Partnern teilen und diese einfach und revisionssicher gegenzeichnen lassen.

Mit umfassenden und konfigurierbaren Bewertungs- und Monitoring-Systemen systemgestützt ein vielfältiges Risikomanagement über alle Stufen Ihrer Lieferkette hinweg abbilden.

Revisionssichere Verwaltung all Ihrer Auditdokumente, Audit-Status Ihrer Lieferkettenpartner im Überblick darstellen lassen, Alert-Funktionen für Updates etc. Von verschiedenen Lösung können Sie sich rechtzeitig auf ablaufende Zertifikate, Gültigkeitsfristen oder erneute Audits hinweisen lassen und über die Systeme neue Audit-Zyklen initiieren. Ergebnisse, notwendige Korrekturmaßnahmen und Follow-ups sind bei diversen Anbietern zentral abruf- und steuerbar.

Zur Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflicht bieten diverse Plattformen dezidierte Workflows zur Nachverfolgung und Verwaltung von Mängeln und Korrekturmaßnahmen, die bei Ihren Partnern entdeckt wurden und umzusetzen sind.

Leichte Erfolgskontrolle und erleichterte Berichtspflicht dank Auswertungsmöglichkeiten, Dashbords und teils vorkonfigurierten Reports

Einige Lösungen bieten Ihnen einen zentralen Überblick über Ihre CSR-Maßnahmen und liefern Informationen für regelmäßige Reportings und Auswertungen.

Übersichtliche Dashboards zeigen Ihnen alle kritischen und offenen Sachverhalte, Risiken und ToDos – möglichst in Echtzeit – und gut aufbereitet.

Lieferanten, deren Vorstufen inklusive Produktionsstätten und Herkunft der Rohstoffe können in vielen Systemen für ein umfassendes Management aller Tier Level erfasst und gemonitort werden.

Vorteile von Software-Lösungen zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Das Lieferkettengesetz schafft einen verbindlichen Rahmen, der Unternehmen dabei unterstützt, ihre Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt entlang ihrer Lieferkette wahrzunehmen. Eine entsprechende Software-Lösung entlastet Sie und hilft Ihnen, Ihrer Sorgfaltspflicht wirksam nachzukommen.

  • Transparente und zuverlässige Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
  • Eine zentrale Software oder System für Gesamtüberblick und Transparenz über die nachhaltige Lieferkette
  • Zentral gesteuerte Einhaltung Ihrer Sorgfaltspflichten und Dokumentation der Anstrengungen sowie von unternehmenseigenen Codes of Conduct für proaktives Handeln
  • Zugriff (zumeist cloud-basiert) auf alle beschaffungsrelevanten Dokumente, Audit-Daten und Berichte zu allen Supply Chain Partnern in Echtzeit
  • Frühwarnung bei Nichteinhaltung von Compliance oder Meilensteinen durch KI & Data Analytics
  • Einfache und effiziente Steuerung Ihres Datenbestandes ohne Medienbrüche und manuelle Arbeitsschritte, deutlich weniger E-Mails, absolut transparente Audits und Produktionsbedingungen
  • Integration in bestehende Systemlandschaften, Anbindung und Übernahme relevanter Daten aus Ihren anderen Systemen wie Lieferantenstammdaten aus ERP-Systemen, Produktdatenmanagement (PDM)-Tools oder Qualitätsmanagement-Plattformen, Analysetools, Risikomanagement- und Compliance Systemen etc.
  • Schutz vor nachhaltigen Imageschäden und monetären Compliance-Strafen

Für wen sind eine Lieferketten-Software und die LHIND-Leistungen relevant?

  • Unternehmen aller Branchen in Deutschland
  • Unternehmen mit nationalen und internationalen Lieferanten und Partnern entlang ihrer Supply Chain
  • Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz seit Januar 2023)
  • Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ab 2024)

Diese Schwellenwerte können sich im Rahmen der Einführung der EU-Richtlinie noch einmal ändern.

Kontakt für Fragen

Unser erweitertes Angebot entlang der Supply Chain

Nicht nur, wenn es um das Lieferkettengesetz geht, sondern auch bei der Digitalisierung Ihrer gesamten Supply Chain, ist LHIND Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir unterstützen Sie bei:

  • Unser Team aus IT-Berater:innen, Entwickler:innen und IT-Security-Spezialist:innen verfügt über jahrelanges operatives und strategisches Know-how in diversen Branchen und entlang der gesamten Supply Chain
  • Identifikation von Verbesserungspotenzialen und Realisierung mittels passender IT-Lösungen
  • Verknüpfung von Informationsflüssen und technischen Abläufen
  • Schaffung einer durchgehenden Datentransparenz durch Integration entsprechender Software und Analyse-Tools
  • Automatisierung datenbasierter Prozesse
  • Schnittstellen zu ERP-Systemen (z. B. zur Integration von Lieferantenstammdaten)
  • Integration in Analyse-Tools (z. B. bestehende Reporting Tools)
  • Weiterführendes Risikomanagement über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinaus

Gute Gründe, sich für LHIND zu entscheiden

Als Dienstleistungsunternehmen für IT-Beratung und Systemintegration unterstützen wir Sie mit unserer Expertise und digitalen Lösungen dabei, die gesetzlichen Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu erfüllen, um Sanktionen und Imageschäden vorzubeugen.

  • Unser Team aus IT-Berater:innen, Entwickler:innen und IT-Security-Spezialist:innen verfügt über jahrelanges operatives und strategisches Know-how in diversen Branchen entlang der gesamten Supply Chain
  • Wir entwickeln und implementieren passende IT-Lösungen, um dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und seinen Herausforderungen für das Unternehmen gerecht zu werden.
  • Immer konsequent an ihrem Bedarf ausgerichtet unterstützen wir unsere Kunden von der Strategie über die Konzeption bis hin zur End-to-end-Systemintegration.
  • Bei der Realisierung von IT-Projekten setzen wir auf klassisches oder agiles Projektmanagement sowie hybride Varianten – je nachdem, was im entsprechenden Projekt am besten geeignet ist.
  • Wir arbeiten für mittelständische Organisationen bis hin zum Großkonzern.

Benötigen Sie Beratung oder Unterstützung bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in Ihrem Unternehmen?

Kontaktieren Sie uns gern. Wir freuen uns, mehr über Ihre anstehenden Herausforderungen zu erfahren und unterstützen Sie dabei.

captcha

FAQ rund um das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz tritt zum 1. Januar 2023 in Deutschland in Kraft.

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, auch bekannt als Lieferkettengesetz, verpflichtet Unternehmen zum Schutz der Umwelt sowie der Menschenrechte ihre Prozesse entlang der gesamten Lieferkette den gesetzlichen Forderungen anzupassen. Zunächst betrifft das Gesetz Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden. Ab 2024 gilt es auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden.

Das Gesetz verfolgt das Ziel, weltweit die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards in globalen Lieferketten durchzusetzen.

Unternehmen sind zur Verabschiedung einer Grundsatzerklärung verpflichtet: Im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht müssen sie zudem ein systematisches Risikomanagement einführen, Risikoanalysen durchführen und alle Risiken und Präventionsmaßnahmen verankern, dokumentieren sowie öffentlich zugänglich machen (beispielsweise im CSR-Report). Zudem müssen Unternehmen ein Beschwerdeverfahren einrichten.

In Deutschland gibt es aktuell etwa 900 Unternehmen (mehr als 3.000 Mitarbeitende), die ab Januar 2023 vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffen sind. Ab 2024 werden voraussichtlich insgesamt 4.800 Unternehmen (ab 1.000 Mitarbeitende) betroffen sein.

Bei Verstößen gegen das Gesetz müssen Unternehmen mit Imageschäden und Sanktionen rechnen. Je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit werden Bußgelder von 100.000, 500.000 oder sogar 800.000 Euro verhängt (Quelle: Bundesgesetzblatt, Stand: 22.07.2021). Unternehmen, die in einem Jahr einen Umsatz von über 400 Millionen Euro erwirtschaften, müssen in bestimmten Fällen mit einer Geldbuße von bis zu 2 Prozent ihres durchschnittlichen Jahresumsatzes rechnen. Darüber hinaus ist auch der Ausschluss von der öffentlichen Beschaffung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren möglich.

Unternehmen sind dazu verpflichtet, zukünftig die Transparenz in ihrer gesamten Lieferkette zu gewährleisten. Sie müssen sicherstellen, dass ihr eigener Geschäftsbereich sowie sämtliche Zulieferer sowie Vorlieferanten die Anforderungen an die sozialen und ökologischen Standards erfüllen, um Sanktionen und Imageschäden zu vermeiden.