Digitaler Reifegrad von Krankenhäusern laut KHZG
Der Stand der Digitalisierung der Krankenhäuser – ihr „digitaler Reifegrad“ – soll jeweils zum 30. Juni 2021 und zum 30. Juni 2023 evaluiert werden. Festgestellt werden soll hiermit, inwieweit sich der digitale Reifegrad der geförderten Kliniken verbessert und gleichzeitig, ob das Investitionsprogramm insgesamt Anreize für mehr Digitalisierung in Krankenhäusern geschaffen hat.
Im Krankenhauszukunftsgesetz sind aber nicht nur Förderungen für diejenigen Kliniken verankert, die die Digitalisierung ihrer Prozesse und medizinischen Leistungen aktiv vorantreiben und sich hierbei finanziell unterstützen lassen möchten. Auch Sanktionen für Krankenhäuser, die bis zum Jahr 2025 die mit dem Krankenhauszukunftsfonds förderfähigen digitalen Dienste nicht eingeführt haben, sind Teil des Gesamtpaketes.
So ist geplant, dass Krankenkassen und Krankenhäuser für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 einen Abschlag in Höhe von bis zu zwei Prozent des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall vereinbaren, sollte ein Krankenhaus keine der entsprechenden digitalen Dienste bereitstellen. Die genaue Höhe dieses Abschlags soll sich nach der Anzahl der grundsätzlich bereitgestellten Dienste und deren tatsächlicher Nutzungsquote richten.
Aktueller Handlungsbedarf durch das Krankenhauszukunftsgesetz
Krankenhausverantwortliche stehen damit spätestens jetzt vor der Aufgabe diverse Fragen zu beantworten: Welchen Digitalisierungsgrad hat das eigene Krankenhaus? Welche Digitalisierungsprojekte wären sinnvoll und wie sieht das passende Konzept hierfür aus? Welche Anforderungen müssen erfüllt werden und welche Digitalisierungsmaßnahmen können durch das Krankenhauszukunftsgesetz gefördert werden?
Denn es geht darum, Fördermöglichkeiten positiv, zielgerichtet und zukunftsorientiert zu nutzen und nicht etwa durch drohende Abschlagszahlungen bei Nicht-Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen ins Hintertreffen zu geraten.
Detaillierte Infos rund um das KHZG, die Förderfonds etc. finden Sie unten in unseren FAQs.
Förderfähige Maßnahmen und Projekte laut KHZG
Das KHZG sieht vor, dass durch den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) Maßnahmen aus folgenden Bereichen gefördert werden:
- Investitionen in moderne Notfallkapazitäten
- Verbesserung der digitalen Infrastruktur
- Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit
- Entwicklung und Ausbau sektorenübergreifender telemedizinischer Netzwerkstrukturen
- Erforderliche personelle Maßnahmen
Bedeutung und Vorteile von Digitalisierung im Krankenhausumfeld
Mit dem KHZG soll das Ziel verfolgt werden, die medizinische Versorgung in deutschen Krankenhäusern weiter zu verbessern und dabei die hohe Versorgungsqualität langfristig sicherzustellen. Gleichzeitig sollen hierdurch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neue Perspektiven eröffnet werden, die sich insbesondere durch die Potenziale der Digitalisierung ergeben. Es geht darum:
- Patientenserviceleistungen zu verbessern durch beispielsweise die Einführung von Self Service Applikationen und Service Portale für Zugriff auf Termine, Arztbriefe, Checklisten usw.
- Informationssicherheit zu stärken durch u.a. die Einführung von Information Security Management Systemen (ISMS)
- Patientendatensicherheit und Infrastruktursicherheit mittels organisatorischer und technischer IT Security Maßnahmen zu erhöhen, wie z.B. der Verbesserung des Datenzugriffsmanagements oder der Umsetzung aktueller Verschlüsselungsmethoden
- Mitarbeiter zu entlasten durch benutzerfreundliche Webanwendungen und Applikationen sowie die Digitalisierung von bislang papierbasierten oder manuellen Prozessen mit Anbindung oder Integration ins Krankenhausinformationssystem (KIS) oder auch IoT-Produkt- und Systemlösungen sowie Mobile Device Lösungen